Übergriff an Dimitri-Schule

Im März 2021 kommt es in der Accademia Teatro Dimitri zu einem gravierenden Übergriff. Ein Student schleicht sich zu einer Mitschülerin in die Wohnung und bedrängt diese im Bett. Die Schulleitung versagt im Krisenmanagement.

Die 19-jährige Schülerin wirkt in den Wochen nach dem Vorfall verstört, zerrissen zwischen der Loyalität des engen Klassenverbandes und der persönlichen Verletzung. Schliesslich meldete sie den Vorfall ihrer Klassenlehrerin. Die darauf nichts unternahm. Ob auf Wunsch der Schülerin oder aus eigenem Antrieb, ist von aussen zur Zeit nicht zu eruieren.

Für eine unabhängige Beurteilung schildert der Tagesanzeiger den Fall der Richterin  Monika Roth. Für sie ist klar, dass die Schule in einer solchen Situation hätte handeln müssen. «Ohne Einladung der Studentin hat der Student mit dem Betreten des Schlafzimmers de facto Hausfriedensbruch begangen.» Dabei spiele es keine Rolle, ob die Tür offen gestanden sei.

„Strafrechtlich relevant“

Sollte der Täter die Studentin zudem festgehalten und an die Wand gedrückt haben, wäre das  strafrechtlich relevant. «Die Schule hätte dem auf jeden Fall Rechnung tragen und eine Untersuchung einleiten müssen», sagt die Expertin. Doch an der Dimitri-Schule wird nach der ersten Meldung des Vorfalls keine Untersuchung eingeleitet. Sondern offenbar erst Monate später.

In den Wochen nach dem Gespräch mit der Lehrerin verschlechtert sich der Zustand der Schülerin. Das fällt ihren Klassenkameradinnen auf, die ihr glauben, als sie hören, was passiert ist. Es habe schon andere Vorfälle mit diesem Mitstudenten gegeben.

Nachdem mehrere Frauen sich gemeinsam bei der Tessiner Opferhilfe gemeldet haben, kommt auch in der Schulleitung Bewegung in der Sache. Nur eben nicht sinnvoll. Die Schulleitung versucht, das mutmassliche Opfer eines Übergriffs und den mutmasslichen Täter an einen Tisch zu zwingen. Sollten nicht beide einwilligen, könnten sie das Studium nicht fortsetzen. So wird dem Opfer eine Mitschuld zugewiesen.

Entschädigung bezahlt

«Wenn man eine Mediation zwischen dem Verursacher eines Übergriffs und der Betroffenen zur Bedingung für die Fortsetzung eines Studiums macht, grenzt das fast schon an Nötigung. Das geht wirklich gar nicht», sagt Monika Roth im Tagesanzeiger.

Inzwischen hat die Studentin die Ausbildung an der Dimitri-Akademie abgebrochen. Die Schule bezahlte ihr eine Entschädigung und erstattete ihr das Lehrgangsgeld zurück.  Man habe gestützt auf die «Erfahrungen» zusammen mit der Fachhochschule Supsi eine «Richtlinie für den Schutz der persönlichen Integrität» für die Studierenden und die Mitarbeitenden erlassen, schreibt die Schule.

 

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