Brem nimmt’s ernst: Wer besitzt meine Bildrechte?

Die Rechtskolumne von Ernst Brem

Die meisten Mitglieder des SBKV und des TASI bzw. künftig der Szene Schweiz sind ausübende Künstler und Künstlerinnen, d.h. sie interpretieren künstlerische Werke z.B. als Sängerin, Schauspieler, Bühnenregisseurin oder Tänzer. Ein Teil von ihnen schafft auch neue urheberrechtliche Werke, z.B. als Bühnenbildner, Kostümbildnerin, Choreograf oder Drehbuchautorin. Einige Mitglieder interpretieren ihre selbst geschaffenen Werke etwa als Slampoetin oder Kabarettist.

Manchmal ist es nicht ganz leicht die Tätigkeit von Urhebern und ausübenden Künstlern voneinander abzugrenzen, da beide Tätigkeiten Ausdruck von Kreativität sind. Ausübende Künstler und Künstlerinnen üben ihre Kunst in einem festen zeitlichen Rahmen – beispielsweise auf der Bühne oder vor der Kamera aus. Der Urheber kann sie dagegen auch im stillen Kämmerlein ausüben, sie mit Papier und Bleistift festhalten und an andere kommunizieren.

Urheber oder ausübende Künstlerin? – der Kaffeepausencheck

Wer also während seiner künstlerischen Tätigkeit jederzeit eine Kaffeepause einschalten kann, ist wahrscheinlich ein Urheber und kein ausübender Künstler. Für die kollektive Verwertung der Urheberrechte sind die Urheberrechtsgesellschaften, insbesondere je nach Kunstfach  Suissimage, SSA und Pro Litteris zuständig. Für die ausübenden Künstler und Künstlerinnen zieht „Swissperform“ Geld von den Nutzern aufgezeichneter und/oder gesendeter Darbietungen ein. „Swissperform“ kümmert sich nicht um die Livedarbietung vor einem anwesenden Publikum, darum müssen Freischaffende selber besorgt sein. Der Arbeitsvertrag evtl. auch der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der angestellten Bühnenmitglieder. „Swissperform“ kümmert sich auch nur am Rande um die Onlinerechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen. Wer also sein Publikum online zu erreichen sucht, muss sich ebenfalls selber um ein eventuelles Entgelt bemühen. Eine Mitgliedschaft bei der  Schweizerischen Interpreten Genossenschaft “SIG“ kann dabei helfen. Wer jedoch an einer auf einem publizierten Ton- oder Tonbildträger aufgezeichneten Darbietung mitwirkt oder an einer aufgezeichneten oder live ausgestrahlten Sendung beteiligtist, sollte unbedingt sofort Mitglied bei „Swissperform“ werden.

SIG oder Swissperform-Mitgliedschaft wäre sinnvoll

„Swissperform“ zieht von den Nutzern, z.B. den Sendeunternehmen, den Kabelunternehmen, den Wirten oder Herstellern von Speichermedien tariflicheVergütungen ein, welche sie an diejenigen Mitglieder verteilt, deren Leistungen genutzt werden. Das Mitgliedschaftsformular kann unter folgendem Link angefordert werden.

Wer an einem Film mitgewirkt hat, sollte unbedingt seine Darbietung in das Filmographie-Formular eintragen. Wichtig ist, dass alle Rubriken möglichst genau ausgefüllt werden und insbesondere auch angegeben wird, in welcher Funktion (z.B. Schauspielerin, Stunt, Sprecherin) manmitgewirkt hat.

Wer dagegen an einer gesendeten Darbietung beteiligt war, sollte überprüfen, wann und wie oft die Darbietung gesendet wurde. Die entsprechenden Nutzungen sollten spätestens bis zum 30. Juni des folgenden Jahres an die SIG gemeldet werden.

Weiss man mit diesen Formularen nicht mehr weiter, hilft ein Blick in die FAQs auf der Website:

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