Kultur versus KI: Kampf erreicht die Schweiz

1.3 Milliarden Dollar Entschädigung für illegales KI-Training, auch an Autor*innen aus der Schweiz – und SRF soll wegen Rechteverletzung gegen Sora2 klagen – der Kampf gegen die KI-Giganten hat die Schweiz erreicht.

Künstliche Intelligenz bricht gerade massiv in die Kulturbranche ein. Am Zürich Filmfestival wurde Tilly Norwood vorgestellt, eine KI-Schauspielerin, die bereits nach einem Agenten sucht. Letzte Woche erschien das KI-Video-Tool Sora2, das schamlos bei SRF-Inhalten klaut. Und Schweizer Autor*innen können in den USA bis zu 3000 Franken als Entschädigung für die Verwendung ihrer Bücher zum KI-Training einfordern. Aber jetzt mal alles der Reihe nach:

Vergleich für Autor*innen in den USA

Ein US-Bundesrichter hat einem Vergleich in Höhe von rund 1.3 Milliarden Euro zwischen dem KI-Unternehmen Anthropic und einer Gruppe von Autor*innen zugestimmt. Diese hatten Klage eingereicht, weil Anthropic etwa 500‘000 Bücher und weitere Texte zur Schulung seines KI-Chatbots Claude verwendet hatte. Durch die Einigung können betroffene Autor*innen und Verlage nun jeweils rund 3‘000 Dollar pro Buch, das unter die Vereinbarung fällt, erhalten.

Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris wies in seinem letzten Newsletter daraufhin, dass auch Schweizer Autor*innen allenfalls Ansprüche stellen können: «Erhoffen Sie sich nichts, aber füllen Sie das Formular aus, wenn Sie ihr Buch auf der Liste finden. Wer eingetragen ist, wird darüber informiert, wie man in der Sammelklage Ansprüche geltend machen kann.»
Alle Details finden Sie hier: www.anthropiccopyrightsettlement.com

Sora2 kopiert Schweizer Fernsehen

Die neue Video-KI sora2 von OpenAI ist seit einer Woche auch in der Schweiz verfügbar. Es wurde offensichtlich an Bild- und Tonmaterial der SRG trainiert – wohl in erster Linie, weil es kaum andere grössere Filmquellen gibt. KI-Spezialist und Filmproduzent „Da das Trainingsmaterial uns allen gehört, bzw. den Gebührenzahlerinnen hoffe ich, die Juristen von SRF – Schweizer Radio und Fernsehen stehen bei OpenAI bereits in der Warteschleife, wenn auch nur für ein Opt-Out.“
(Weiter nach dem Video)

Wie wehrt sich die Schweiz?

Mitte August schaffte es der Vorstoss von FDP-Nationalrätin Petra Gössi ins Parlament: Gössi verlangt mit ihrem Vorstoss vom Bundesrat, die nötigen rechtlichen Bedingungen zu schaffen, dass journalistische Inhalte und sonstige vom Urheberrecht erfasste Werke vor ungeregeltem Zugriff geschützt werden sollen. Konkret soll die Zustimmung der Rechteinhaber notwendig werden, wenn journalistische Inhalte und weitere originäre Kreativleistungen in irgendeiner Weise für Angebote generativer KI ausgelesen, verarbeitet und wieder angeboten werden.

Sie begründet ihren Vorstoss mit dem Schutz der Medien: «Medieninhalte werden von internationalen KI-Diensten ohne Genehmigung zur Entwicklung von Sprachmodellen verwendet. Selbst die Bezahlschranken der Schweizer Medien werden durch die künstliche Intelligenz umgangen. So greifen KI-Systeme selbsttätig auf einzelne relevante Inhalte zu, formulieren die Inhalte um und geben diese für ihre Nutzenden als ‹Auskünfte› wieder».

Wie schützen sich Darstellende?

Es ist für Einzelpersonen kaum möglich, sich gegen die Verwendung ihrer Daten, Bilder und Werke für KI-Training zu wehren, da die Datensätze, mit denen KIs trainiert werden, meist geheim sind, oder auf ausländischen Servern liegen. Für Darsteller*innen ist es jedoch wichtiger, ihre Arbeit innerhalb von Produktionen vor dem Missbrauch durch KI und CGI zu schützen. So gilt es sicherzustellen, dass die erhobenen Daten und Profile nur mit Zustimmung und nur auf begrenzte Zeit für ein bestimmtes Projekt verwendet werden dürfen.

SzeneSchweiz hat in Zusammenarbeit mit der Schweizer InterpretInnen Gesellschaft SIG ein Merkblat mit Vertragbausteinen entworfen.

Weiter arbeitet SzeneSchweiz an einer Info-Broschüre, die über Gefahren und Nutzen künstlicher Intelligenz in den Darstellen Künsten aufklärt und führt regelmässig Workshops zu diesem und anderen Themen durch.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert