Grundeinkommen für CH-Kulturschaffende? Ganz gut möglich.

Wie sähe ein Grundeinkommen für Kulturschaffende in der Schweiz aus. SzeneSchweiz macht ein Gedankenspiel – und eine provisorische Rechnung.

Irland hat mit dem Programm „Basic Income for the Arts“ (BIA) weltweit Schlagzeilen gemacht. Nachdem eine dreijährige Pilotphase (2022–2025) äußerst positive Ergebnisse lieferte, hat die irische Regierung im Februar 2026 beschlossen, das Modell dauerhaft einzuführen.

Wie würde ein ähnliches Projekt für die Schweiz aussehen? SzeneSchweiz begibt sich in ein Gedankenspiel und eruiert Möglichkeiten für ein (B)GE für Künstler*innen und Kulturschaffende in der Schweiz.

Unterschiede

Während das irische Modell durch ein Losverfahren nur etwa 20 bis 25 Prozent der Kunstschaffenden absichert, wäre ein solches ‚Privileg durch Zufall‘ in der Schweiz politisch undenkbar – hier müsste eine Lösung für alle gelten. Das schlägt sich in den Kosten nieder. Zudem stünde der Schweizer Föderalismus vor Herausforderungen: Anders als im zentralistischen Irland müssten Bund, Kantone und Gemeinden die Finanzierung und Organisation in einem komplexen Zusammenspiel völlig neu aushandeln.

Das Schweizer 4500-Franken-Prinzip*

(*alle Zahlen sind Annäherungen, wo nicht anders ausgewiesen)

Das Konzept wäre simpel, aber effektiv: Ein staatliches Grundeinkommen von 3000 Franken bildet den Sockel. Dazu kommt ein grosszügiger Freibetrag von 1500 Franken auf Eigenverdienste. Wer durch Kunst oder Nebenjobs bis zu 1500 Franken verdient, darf alles behalten. Erst darüberhinausgehende Beträge werden mit der staatlichen Hilfe verrechnet.

Das Ziel: Ein garantiertes Gesamteinkommen von bis zu 4.500 Franken. Das ist kein Luxus, sondern die Basis für ein würdevolles Leben in der Schweiz, inklusive Altersvorsorge und Krankenkasse.

Aber die Kosten?

Kritiker werden sofort die Kostenfrage stellen. Wenn wir jedoch wegfallende Sozialhilfe, sinkende Gesundheitskosten, Arbeitslosengelder und die neuen Steuereinnahmen der stabilisierten Künstler*innen gegenrechnen, bleiben 882 Millionen Franken an tatsächlichen Zusatzkosten übrig. Das hört sich nach viel an.  Aber lasst uns das mal in ein Verhältnis stellen:

Der Bau eines Kilometers Autobahn in relativ unkompliziertem Gelände kostet in der Schweiz laut ASTRA im Schnitt zwischen 100 und 150 Millionen Franken.

Für Agrarsubventionen zahlt der Bund jährlich rund 2,8 Milliarden Franken an Direktzahlungen. Verteilt auf die etwa 48 000 landwirtschaftlichen Betriebe durchschnittlich 58 000 Franken pro Hof, bzw. fast 5000 Franken monatlich.

Stellt man das vorgeschlagene Kultur-Modell daneben, wirken die Relationen fast bescheiden. Um die rund 47.000 professionellen Kern-Künstlerinnen und -Künstler aus der prekären Zone zu holen, müsste der Staat netto lediglich 882 Millionen Franken zusätzlich in die Hand nehmen. Das entspricht einer staatlichen Netto-Investition von gerade einmal 18 766 Franken pro Kulturschaffenden, kurz  1564 Franken monatlich.

Aber damit ist die Rechnung noch nicht fertig. Wenn man nur 20 Prozent der zurzeit getätigten staatlichen Kulturförderung (rund 3 Mia. Franken, Bund, Kantone, Gemeinden), also 600 Millionen Franken, in die direkte Bezahlung von Künstler*innen umleiten würde, blieben Kosten von 282 Millionen Franken jährlich. Einsparungen in Administration und Bürokratie eingerechnet. So viel wie zwei Kilometer Autobahn.

Gesellschaftlicher und ökonomischer Nutzen

Der wirtschaftliche Katalysator: In Irland hat das Pilotprojekt gezeigt, dass Künstler fast 100 % ihrer Förderung direkt wieder in die lokale Wirtschaft einspeisen. In der Schweiz, mit ihrer hohen Dichte an Dienstleistern und KMU, wäre dieser Effekt aufgrund der höheren Kaufkraft und der lokalen Wertschöpfungsketten sogar noch ausgeprägter. Ökonomische Studien im Kulturbereich zeigen oft einen Multiplikator von 1,6 bis 2,5. Das bedeutet: Jeder Franken, den Künstler*innen erhalten, generiert bis zu 2.50 CHF an zusätzlichem Umsatz in anderen Branchen.

Chancengleichheit und Vielfalt: Kunst wird zu einem Beruf mit Perspektive, inklusive Familiengründung und Planbarkeit. Das Spektrum der Stimmen in Darstellung, Literatur und Musik wird breiter und mutiger.

Psychische Gesundheit und soziale Stabilität: der Staat spart langfristig Millionen, weil Existenzangst als Krankheits- und Armutsrisiko im Alter wegfällt.

Fazit:

Soweit unser Gedankenspiel. Seht ihr eine Möglichkeit für ein Grundeinkommen für Kulturschaffende in der Schweiz? Wie gehen wir mit der von KI und Technologie angestossenen Veränderung in der Gesellschaft um? Eure Ideen und gerne auch Kritik in die Kommentare!


Berechnungsnachweis

1. Die Basisdaten (Zielgruppe & Bedarf)

  • Zielgruppe: ca. 47.000 Personen (Kernbereiche: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Performance, Literatur).

  • Kriterium: Professionelle Kulturschaffende, die aktuell prekär leben (< 40.000 CHF/Jahr) oder fachfremd arbeiten müssen.

  • Garantiebetrag (Staat): 3.000 CHF / Monat (36.000 CHF / Jahr).

  • Freibetrag (Eigenleistung): 1.500 CHF / Monat (18.000 CHF / Jahr).

  • Obergrenze: Ab einem Eigenverdienst von 1.500 CHF wird jeder weitere Franken vom Staatsbeitrag abgezogen (Break-Even bei 4.500 CHF Gesamteinkommen)

1. BRUTTO-KOSTENGruppe „Prekär“15.000 Pers. × 3.000 CHF/Mt.540 Mio. CHF
(Auszahlungen)Gruppe „Durchschnitt“12.000 Pers. × 3.000 CHF/Mt.432 Mio. CHF
Gruppe „Teilabzug“10.000 Pers. × 2.000 CHF/Mt.240 Mio. CHF
Gruppe „Grenzbereich“5.000 Pers. × 1.000 CHF/Mt.60 Mio. CHF
Gruppe „Selbsttragend“5.000 Pers. (> 4.500 CHF Verdienst)0 Mio. CHF
Summe Brutto1,272 Mrd. CHF
2. ABZÜGE (STAAT)SozialhilfeWegfall Grundbedarf & Miete– 90 Mio. CHF
(Substitution)ALV / TaggelderReduktion Arbeitslosengelder– 80 Mio. CHF
ErgänzungsleistungenWegfall kantonaler Wohnhilfen– 40 Mio. CHF
VerwaltungStopp von Stipendien-Bürokratie– 30 Mio. CHF
Summe Ersparnis– 240 Mio. CHF
3. RÜCKLÄUFEMehrwertsteuer8,1 % MwSt. auf Konsum– 100 Mio. CHF
(Fiskus)EinkommensteuerSteuern auf stabilisiertes Einkommen– 50 Mio. CHF
Summe Rücklauf– 150 Mio. CHF
4. UMSCHICHTUNGKulturförderung20 % Abzug vom 3-Mrd.-Budget– 600 Mio. CHF
ENDERGEBNISNetto-ZusatzkostenBrutto minus (2+3+4)282 Mio. CHF
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