Bundesgericht: Mindestlohn in Zürich und Winterthur
Das Bundesgericht gibt grünes Licht für städtische Mindestlöhne – Zürich und Winterthur gehen voran.
In Zürich sind das 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken. Wann genau die Regelung in Kraft tritt, ist noch offen – aber Gewerkschaft Unia geht davon aus, dass es schnell gehen wird.
Besonders profitieren werden Angestellte in klassischen Tieflohnbranchen wie Reinigung, Gastronomie oder Detailhandel. Viele von ihnen sind Frauen, die seit Jahren für einen fairen Lohn kämpfen. Laut SP sind rund 20’000 Tieflohnbetroffene direkt betroffen – für sie endet damit eine jahrelange Blockade bei den Lohnverhandlungen.
Auch Caritas Zürich begrüsst den Entscheid ausdrücklich: Das Urteil sei eine gute Nachricht für alle Menschen, die trotz Arbeit kaum über die Runden kommen – die sogenannten Working Poor. Der Volksentscheid war dabei eindeutig: In Winterthur stimmten 66 Prozent für den Mindestlohn, in Zürich sogar fast 70 Prozent.
Und die Signalwirkung könnte weit über die beiden Städte hinausgehen. Die Gewerkschaft Unia sieht das Urteil als Startschuss für weitere Städte wie Schaffhausen, Bern oder Biel, wo ähnliche Volksinitiativen bereits laufen. Für viele Arbeitnehmende wäre das ein längst überfälliger Schritt in Richtung fairer Löhne.


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