So schützt du Stimme und Bilder vor KI!
SzeneSchweiz gibt 12 einfache Tipps, wie du als Künstler*in deine Daten, Bilder und Stimme vor KI-Zugriff und Missbrauch schützt.
KI-Unternehmen grasen das Internet unersättlich nach Daten ab – Bilder, Stimmen, Texte – um damit ihre KI-Modelle zu trainieren. Produktionsfirmen erstellen immer öfter zu KI-generierte Inhalte, zum Teil mit Daten der Darstellenden. SzeneSchweiz zeigt dir, wie du dich gegen Missbrauch schützen kannst.
1. Eigene Website gegen KI-Crawler absichern
KI-Firmen durchsuchen Websites automatisch nach Bildern und Texten. Du kannst diesen «Crawlern» mitteilen, dass sie deine Seite nicht verwenden dürfen. Das funktioniert bei seriösen Anbietern, ist aber keine Garantie.
Hier die Optionen bei den häufigsten Anbietern in der Schweiz. Die Menünamen können sich geändert haben. Suche dann in der Hilfe des Anbieters nach «KI-Crawler blockieren» oder «AI crawlers».
- WordPress.com: Gehe zu Einstellungen → Allgemein, aktiviere «Weitergabe an Dritte verhindern» (Prevent third-party sharing) und speichere.
- WordPress auf eigenem Hosting: Suche unter Plugins → Installieren nach «Block AI crawlers» und aktiviere das Plugin. Meist reicht die Standardeinstellung.
- Squarespace: Öffne die Website-Einstellungen und suche den Bereich «Crawler». Aktiviere den Schalter, der KI-Crawler blockiert, und speichere.
- Cloudflare: Gehe zu Security → Bots und aktiviere «Block AI Bots». Das ist kostenlos.
- Wix, Jimdo, Webflow, Infomaniak: Diese Seite bieten keine nutzerfreundlichen Optionen an und müssen über Code angepasst werden. Suche Hilfe beim Support oder einer technisch affinen Person oder wechsle den Anbieter.
2. KI-Klauseln in jeden Vertrag
Halte bei jedem Produktionsvertrag schriftlich fest, dass Aufnahmen, Bild und Stimme nicht zum Training, Klonen oder für synthetische Doubles verwendet werden dürfen. Eine Einwilligung gilt nur für die genannte Produktion und den genannten Zweck.
3. Module von SzeneSchweiz nutzen
Schau auf szeneschweiz.ch nach den aktuellen Vertragsmodulen und KI-Klauseln und setze sie in deinen Vertrag. Bei Unsicherheiten wende dich direkt ans Sekretariat des Verbandes. Sie werden dich beraten oder an eine Fachperson verweisen,
4. Digitale Doubles und Stimmklone gesondert regeln
Verlange für digitale Doubles eine separate Einwilligung und eine eigene Vergütung. Befristung, Löschpflicht nach Projektende und Prüfrecht gehören dazu. Das gilt auch für Motion Capture-Daten.
5. Bilder nur reduziert hochladen
Lade Bilder nur in reduzierter Auflösung (z. B. max. 1000 Pixel Breite) und mit sichtbarem Wasserzeichen hoch. Auf Social Media kannst du das nicht über Einstellungen steuern, hier hilft nur Vorsicht bei dem, was du hochlädst.
6. Sichtbare Wasserzeichen setzen
Canva (canva.com) eignet sich als einfaches, benutzerfreundliches Gratistool für das Einsetzen sichtbarer Wasserzeichen bei Portfolio-Bildern. Auch die App «Marksy» kannst du nutzen. Für professionellere Bearbeitung empfiehlt sich die Gratis-Software Gimp (gimp.org) oder die bekannten, aber teuren Apps Lightroom (Export mit Wasserzeichen) und Photoshop.
7. Unsichtbare Wasserzeichen und Herkunftsnachweise
Gibst du hochauflösende Bilder weiter, schütze sie mit digitalen Wasserzeichen in der Bilddatei. Digimarc (digimarc.com) oder Imatag (imatag.com) betten unsichtbare Signaturen ein. Adobe Content Credentials (contentauthenticity.adobe.com) hält Urheberschaft und Bearbeitungen fest.
8. Bilder gegen KI-Training «tarnen»
Apps wie Glaze und Nightshade (glaze.cs.uchicago.edu, gratis) können Bilder so bearbeiten, dass KI-Modelle sie schlechter auslesen können. Das ist kein vollständiger Schutz, aber es hilft gegen routinemässiges Crawlen deiner Bilder.
9. Stimme schützen
Gib keine langen, sauberen Sprachproben ohne Vertrag heraus. Stelle bei Live-Auftritten sicher, dass die Verwendung von Video und Audio-Aufzeichnungen vertraglich geregelt ist. Prüfe bei Sprechaufträgen, ob die Aufnahme für KI-Training freigegeben wird.
10. KI-Synchronisation und Sprachversionen regeln
Halte im Vertrag fest, ob und in welchen Sprachen deine Stimme und dein Spiel für KI-Synchronisationen verwendet werden dürfen. Verlange eine separate Einwilligung und Vergütung, schliesse Eingriffe in Gesicht und Mimik ohne Einwilligung aus und lass dir KI-Fassungen vor der Veröffentlichung zur Prüfung vorlegen.
11. Regelmässig suchen
Nutze die Bildrückwärtssuche (Google Lens, TinEye) und den Service «Have I Been Trained», um Missbrauch früh zu entdecken. Dokumentiere Funde mit Screenshots, Datum und URL und wende dich an deinen Verband oder deine Rechtsvertretung.
12. Rechtlich vorbereitet sein
In der Schweiz schützen dich das Recht am eigenen Bild und die Persönlichkeitsrechte (Art. 28 ZGB), das Datenschutzgesetz und das Urheberrecht. Bei Verstössen helfen Verband, Rechtsschutz oder eine Anwältin mit Medien- und IT-Recht. Plattformen kannst du zur Löschung auffordern (Takedown).
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Die Links führen zu den Startseiten der Anbieter, weil sich einzelne Hilfeseiten oft ändern.

Michèle Gurtner © BAK / Charlotte Krieger
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