Geistiges Eigentum: Besserer Schutz vor KI
Der Nationalrat hat eine abgeschwächte Version der Motion Gössi angenommen. Damit wird geistiges Eigentum besser vor Missbrauch durch KI geschützt.
Die ursprüngliche Motion von Petra Gössi zum «besseren Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» wollte KI-Training nur mit Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erlauben. Verschiedene Wissenschaftler*innen und Universitäten warnten jedoch vor einem Standortnachteil in der Forschung.
Der Nationalrat nimmt in der neuen Formulierung auf diesen Aspekt Rücksicht. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat die Passage entfernt und den Auftrag an den Bundesrat so formuliert, dass «der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz (…) nicht geschwächt wird».
Gössi ist trotz Änderungen in der Motion zufrieden über die Zustimmung des Nationalrates. «Ich freue mich, dass die Diskussion über eine sinnvolle Umsetzung weitergehen kann», sagt sie gegenüber persoenlich.com. «Wichtig finde ich insbesondere auch, dass mit dem Vorstoss eine breite Diskussion angestossen wurde, welche Regelung für die Schweiz die richtige ist. Es ist gelungen, die unterschiedlichsten Stakeholder an einen Tisch zu bringen.»
Auch beim Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) und vielen Kulturinstitutionen zeigt man sich zufrieden.



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