Sinfonietta Bern: Bezahlen fürs Casting?

Anmeldegebühr, Bearbeitungskosten, Unkostenbetrag – oft werden Künstler*innen Kosten für ein Casting aufgebürdet. Das ist nicht in Ordnung.

Stell dir vor, du bewirbst dich als Maurer*in, Serviceangestellte*r oder kaufmännischer Angestellte*r auf eine ausgeschriebene Stelle – und das Unternehmen verlangt erst mal Geld von dir, um deine Bewerbung überhaupt entgegenzunehmen. 50 Franken oder 100 Franken, manchmal mehr. Das würde niemand bezahlen.

Bei Darsteller*innen und Performer*innen sieht das anders aus: Oft fordern Agenturen oder Institutionen einen Betrag, damit eine Bewerbung überhaupt erst angeschaut wird. Das zusätzlich zur Arbeitszeit, die es erfordert, sich auf dieses Casting vorzubereiten – Einüben von Text oder Gesang, Videoaufzeichnungen etc. In keinem anderen Beruf wäre das möglich.

Gerade hat uns das Beispiel der Sinfonietta Bern erreicht, die in einem Open Call für junge (!) Sänger*innen eine Anmeldegebühr von 50 Franken forderte. Die Gage für den zu vergebenden Auftritt beträgt 500 Franken. Jeder Bewerbende muss also erst mal 10 Prozent der Gage auslegen, um überhaupt berücksichtigt zu werden.

Beworben haben sich 21 Sänger*innen, die mit ihren Anmeldebeiträgen effektiv mehr als das Doppelte der Gage für den Auftritt bezahlten. Wir haben bei Sinfonietta Bern nachgefragt und wurden darauf hingewiesen, dass es sich beim Open Call um einen Wettbewerb für (professionelle) Nachwuchstalente handelt. SzeneSchweiz konnte den Unterschied zwischen einem normalen Casting und einem Wettbewerb nicht entdecken. Die Kriterien für den/die Sieger*in unterscheiden sich nicht von den Kriterien eines normalen Engagements.

Auf unsere Nachfrage, wie denn der durch die Anmeldegebühr eingenommene Betrag intern eingesetzt wurde (ging das Geld an die Juror*innen für ihren Aufwand?), wollte Sinfonietta sich nicht äussern.

Uns ist klar, dass Kulturinstitutionen in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld agieren. Gerade deshalb finden wir es wichtig, dass Produktionen den Kostendruck nicht nach unten, an die Schwächsten in der Kulturlandschaft (in diesem Falle junge Sänger*innen) weitergeben.

Dass die Bewerbenden die Gage für den/die Gewinner*in bezahlen, hat einen üblen Beigeschmack. Dass sie effektiv mehr als das Doppelte des Betrags auslegen, macht es nicht besser.
R/S

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