Rassismus auf und hinter der Bühne

Während die Schweizer Kulturlandschaft sich gerne als progressiv und weltoffen präsentiert, zeichnen interne Berichte von Kulturschaffenden ein anderes Bild.

Eine der Redaktion zugänglich gemachte Sammlung von Erfahrungsberichten verdeutlicht, dass Rassismus hinter den Kulissen von Kunstinstitutionen, Theatern und Opernhäusern oft zum Alltag gehört – von subtilen Mikroaggressionen bis hin zu struktureller Benachteiligung. Die Redaktion entschied sich, nur Auszüge der Berichte zu publizieren, um die Quellen zu schützen.

Wenn die Hautfarbe zum „Problemfall“ wird

Die Schilderungen betroffener Künstlerinnen und Künstler (Persons of Colour, POC) offenbaren ein tiefgreifendes Defizit an Sensibilisierung, insbesondere in den handwerklichen Abteilungen wie Maske und Kostüm. In einem Fall wurde einer Darstellerin die fachgerechte Schminke mit der Begründung verweigert, man sähe den Eyeliner auf ihrer dunklen Haut „im Dunkeln sowieso nicht“.


Beispiel 1:
Zu Beginn eines Engagements meldete ich mich am Empfang, da meine Maße genommen werden sollten. Nachdem ich der Dame meinen Namen genannt hatte, sagte sie mir, dass mein Name nicht zu meinem Aussehen passe – Zitat: „Entschuldigung, aber Ihr Name passt gar nicht zu Ihrem Aussehen!“


„Nur eine schwierige Person“

Besonders belastend empfinden viele Künstler das Ausbleiben von Solidarität durch das Kollegium. Wenn rassistische Begriffe fallen oder wichtige Personen der Mannschaft einer Produktion die Grenzen von Darstellern überschreiten, werde dies oft als „schwieriger Charakter“ der Verantwortlichen abgetan, anstatt die strukturelle Diskriminierung zu benennen.

Eine Analogie aus den Berichten verdeutlicht das Problem: „Wenn man jemandem auf den Fuß tritt, sagt man normalerweise Entschuldigung. Bei Rassismus scheint diese Logik oft nicht zu gelten.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik liegt auf der mangelnden Vorbereitung der Häuser und Institutionen:

  • Fehlendes Material: Oft fehlen passende hautfarbene Kleidungsstücke, z.B. Strumpfhosen, Mikroports und ihre dementsprechende Pflaster oder spezifische Haarpflegeprodukte für afrikanische Haarstrukturen.
  • Behandlung als „Ausnahme“: Betroffene berichten, dass sie ihre Bedürfnisse (wie geeignete Bürsten oder Perücken) aktiv einfordern müssen, was ihnen das Gefühl vermittelt, ein organisatorisches Hindernis zu sein.
  • Stereotypisierung: In einer Produktion wurde versucht, eine POC-Darstellerin in ein Kleid im Kolonialstil zu zwingen – ohne jeden Bezug zum Stück –, lediglich aufgrund ihrer Herkunft.

Beispiel 2:

Als wir die Wiederaufnahme einer bestimmten Produktion machten, bat ich meine Maskenbildnerin, mich an die Anweisungen bezüglich des Eyeliners zu erinnern. Sie sagte mir: „Ich würde mir keine Mühe machen, im Dunkeln sieht das bei dir sowieso niemand.“


Rechtlicher Druck auf die Institutionen

Die Vorfälle sind nicht nur eine moralische Frage, sondern berühren zunehmend rechtliches Terrain. Experten weisen darauf hin, dass das Ausbleiben notwendiger und geeigneter Arbeitsutensilien gegen Artikel 20 der Gesamtarbeitsverträge (GAV Gruppe und GAV Solo) verstoßen kann.


Art.20: Bekleidung und Ausrüstung des Bühnenmitgliedes

Die Bühnenleitung liefert dem Bühnenmitglied die zur Aufführung erforderlichen Kleidungs- und Ausrüstungsstücke sowi die am Hause gebräuchliche Schminke. Sofern das Bühnenmitglied private Kleindungs- und Ausrüstungsstücke zur Verfügung stellt, hat die Bühnenleitung für deren Instandhaltung zu sorgen.“


Die Regelungen zur Ausstattung kommen oft noch aus Zeiten, in denen PoC noch nicht explizit berücksichtigt wurden. Das kann der allgemeinen Trägheit bei Veränderungen in grösseren Häusern und Institutionen geschuldet sein. Es sollte jedoch nach dem ersten realen Vorfall/Konflikt adressiert und angepasst werden. Seit das Antidiskriminierungsgesetz stärker in die effektive, alltägliche Praxis findet, hat sich der Spielraum für Ausreden verengt.


Beispiel 3:

Eine Diskussion mit einem Kollegen, der in meiner Gegenwart das N-Wort benutzt, während er über schwarze Menschen im Allgemeinen spricht. Ich bitte ihn freundlich, dies zu unterlassen, und er sagt mir, dass ich mit diesem Wort nicht gemeint sei. Ich bestehe darauf, dass es mich beleidigt, aber die Person ignoriert das einfach.


Bewegung kommt in das Thema

Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre Bemühungen gegen rassistische Diskriminierung intensiviert. Mit der neuen Strategie von Ende 2025 sollen insbesondere Arbeitsplätze – auch im Kulturbereich – besser vor rassistischen Übergriffen geschützt werden. Die Institutionen sind nun gefordert, Diversität nicht nur auf der Bühne zu zeigen, sondern sie auch im Backstage-Bereich logistisch und menschlich abzubilden.

Die Schweizer Regierung hat diesen Kurs erst kürzlich verschärft: Am 8. Dezember 2025 beschloss der Bundesrat eine neue Strategie zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus. Für die Kulturinstitutionen bedeutet dies: „Global vorbereitet zu sein“ ist keine Option mehr, sondern eine Verpflichtung gegenüber allen Kunstschaffenden, unabhängig von ihrer Hautfarbe.

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