Film & Ton – KI-sichere Verträge!
Darf dein Gesicht auch für weitere Filme und Projekte verwendet werden? Gehört deine Stimme dir? Darf eine KI dich älter, jünger, dicker, dünner machen? Das kannst du jetzt vertraglich regeln!
Die Schweizerische Interpretengenossenschaft stellt Vertragsbausteine für Darsteller*innen bereit, mit denen man sich in Verträgen die Rechte bei KI-Nutzung sichert. Funktioniert auch für Sprecher*innen.
Darf eine Produktionsfirma dein Material benutzen, um mit KI weitere Szenen zu kreieren? Dürfen sie dein Gesicht oder deinen Körper in den bestehenden Aufnahmen verändern? Dich jünger oder älter machen? Dicker oder dünner? Dürfen sie dir ein anderes Gesicht geben? Deine Stimme für andere Sprachversionen benutzen?
Bisher war die Nutzung der KI-Möglichkeiten eine rechtliche Grauzone. Die Schweizerische Interpretengenossenschaft hat die juristischen Aspekte begutachtet und Texte formuliert, mit denen du deine Verträge ergänzen kannst. Die vorgefertigten Texte lassen sich bei den Vertragsabschnitten einfügen, welche die Urheberrechte regeln. So behältst du Kontrolle über die Verwendung deines Körpers und deiner Leistung und Produktionsfirmen müssen sich festlegen, wofür genau sie deine Beiträge benutzen wollen.
Aus dem Merkblatt: “ … soll ausübenden Künstler/innen aus allen Sparten dabei helfen, in ihren Verträgen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von «KI» (Künstlicher Intelligenz / Artificial Intelligence – „AI“) zu klären. Die Textbausteine können in die Vertragsangebote eingebaut werden. Die Verträge enthalten in der Regel bereits eine Klausel, die sich zur Übertragung oder Einräumung der Rechte äussert. Im Zweifel kann man die Texte auch bei den Schlussbestimmungen einfügen.
Mit den Vorlagen lassen sich bereits bestehende KI-Anwendungen direkt regeln, sie sind aber auch offen für neuere, vielleicht bald kommende Anwendungsmöglichkeiten. Trotzdem rät die Genossenschaft zu einer Abklärung mit einer Fachperson, wenn man die Urheberrechte an der eigenen Person in einem Vertrag regelt. Viele Verbände, darunter auch SzeneSchweiz, bieten dabei Hilfe an.
Und wie sieht so ein Textbaustein aus? Hier ein Beispiel in umständlicher juristischer Sprache:
»Die Rechteeinräumung ist exklusiv ODER nicht-exklusiv für die ganze Welt ODER für folgende Länder: xxx für die Dauer von xy Jahren seit Vertragsbeginn ODER für die Dauer der Schutzfrist. Die Aufnahmen dürfen ausschliesslich im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts genutzt werden. Jede weitere Verwendung ausserhalb des Projekts ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Dies gilt auch für sämtliche Test-, Probe- oder zu Aufwärmzwecken erstellten Aufnahmen. Es ist insbesondere untersagt, mit diesen Aufnahmen KI-Tools zu trainieren oder die Aufnahme ohne ausdrückliche Zustimmung von KÜNSTLER/IN mit technischen Hilfsmitteln manuell oder automatisiert zu verändern, einzelne Bestandteile (z.B. Stimme) zu isolieren oder ausserhalb des vertragsgegenständlichen Projekts zu verwenden. Dies betrifft namentlich auch die Änderung von Persönlichkeitsmerkmalen wie Aussehen oder Stimme, Körper, die Änderung der Sprache unter Verwendung der Stimme von KÜNSTLER/IN, die Änderung oder das Ersetzen des Textes oder einzelner Worte.«
Bei Fragen zu spezifischen Verträgen wendest du dich am besten direkt an ein*e Vertreter*in deines Berufsverbandes. Noch nicht Mitglied? Dann aber hopphopp.
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