Prekäre Löhne – Kunsthaus tritt ins Fettnäpfchen
Das Kunsthaus wildert in den Darstellenden Künsten – und bietet in einem Open Call prekäre Löhne für die Teilnahme an einer Aufführung. So geht das nicht, liebes Kunsthaus.
Vielleicht liegt es daran, dass die Künstler*innen, mit denen das Kunsthaus normalerweise zu tun hat, meist schon seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten tot sind und weder Miete bezahlen noch Essen einkaufen müssen. Nur so ist es zu verstehen, dass die Verantwortlichen zurzeit einen Open Call an darstellende Künstler*innen ausgeschrieben haben, der einen Stundenlohn von ganzen 28 Franken anbietet. Die Gesuchten sollen in Performance-Aufführungen an Marina Abramović‘ Retrospektive auftreten.
Wenn Branchenfremde sich in die darstellenden Künste wagen, kann es geschehen, dass die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Wenn zum Beispiel das Gemeindefest in Hinterzupfighofen den Willhelm Tell aufführt, wird niemand reklamieren, wenn die Mindestgagen der Darsteller*innen nicht eingehalten werden. Plant man aber als eine der führenden Kulturinstitutionen der Schweiz eine Aufführung, dürfte man erwarten, dass die Verantwortlichen zumindest schnell die Rahmenbedingungen googeln – oder sich an einen der zuständigen Verbände wenden, um sich vorab zu informieren.
Es geht nicht, dass das grosse Kunsthaus – mit seiner immensen staatlichen Finanzierung – Menschen zu prekären Löhnen anstellt. 28 Franken Stundenlohn wären sogar sehr knapp bemessen, wenn die Personen einen langfristigen Arbeitsvertrag bekämen (auch das entspräche in etwa einem Monatslohn von nur 4500 Franken in Zürich!), aber sicher nicht für kurze Einsätze, die quer durch den Alltag brechen.
Der Verband t. Theatherschaffende hat sich, gemeinsam mit dem Performance-Verband PANCH, mit dem Kunsthaus zusammengesetzt, um die Sache zu klären. Wir hoffen, dass dies zu einem guten Abschluss führt. Für die Performance ist übrigens auch „Nacktheit“ der Darstellenden erforderlich – so kann das Kunsthaus wenigstens bei den Kostümen sparen.
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