Kulturbotschaft des Bundes: Schöne Worte …

Der Bundesrat hat am 1. März die Kulturziele für 2025-28 festgelegt. Darunter auch die Absicht, Kulturschaffenden existenzsichernde Einkommen zu ermöglichen. Was bedeutet das konkret?

„Namentlich will der Bund eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden garantieren sowie deren Arbeitsbedingungen und die Chancengleichheit verbessern. Die Unterstützungen werden unter Berücksichtigung des gesamten Wertschöpfungsprozesses vergeben“, heisst es in der Botschaft. Das hört sich gut an. Aber diesmal fordert SzeneSchweiz Nägel mit Köpfen. Von gutem Willen und heisser Luft können Künstler*innen keine Miete zahlen.

Bisher sah das Engagement des Bundes so aus, dass Subventionen und Fördergelder vergeben wurden, jedoch deren Verteilung innerhalb der Kulturbetriebe nicht „über den gesamten Wertschöpfungsprozess“ begleitet wurde. Oft gab es einige wenige Gewinner*innen, die grossen Namen – während die Kleinen, zum Beispiel Ensembles, Tänzer*innen, Schauspieler*innen, weiter zu prekären Löhnen arbeiteten. Die Kulturbotschaft des Bundesrates ist so vage gehalten, dass sie alles bedeuten kann. Aber es lässt hoffen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst es ausdrücklich, dass der Bundesrat die Kultur als Arbeitswelt in den Fokus rücken will: „Kulturschaffende haben häufig sehr tiefe Einkommen und grosse Lücken in der sozialen Absicherung. Der SGB setzt sich zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass im Rahmen der nationalen Kulturpolitik angemessene Entlöhnungen gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender erweitert wird – insbesondere in der AHV und der Arbeitslosenversicherung. Neue Beratungs- und Dienstleistungsangebote sind hingegen nur zielführend, wenn die Kulturverbände ab sofort eng einbezogen werden in die Umsetzungsarbeiten.“

Die Verbände, darunter auch SzeneSchweiz, fordern einen Platz am Tisch, wenn es um die Entscheidung zu konkreten Massnahmen geht. Nur so kann Unterstützung genau dahin fliessen, wo sie am dringendsten benötigt wird.

86 Prozent der freien Darsteller*innen können nicht von ihrem Job leben

SGB: Im letzten Jahrzehnt hat nicht nur die Anzahl Kulturschaffender stark zugenommen, auch atypische Beschäftigungsverhältnisse sind im Kultursektor deutlich häufiger geworden. Die Erwerbstätigkeit vieler Kulturschaffender ist geprägt durch befristete, projektbezogene Verträge, Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen. Sie haben häufig sehr tiefe Einkommen und einen geringen sozialen Schutz. 2019 zeigte eine Studie auf, dass fast 60 Prozent der Kulturschaffenden weniger als 3075 Fr. pro Monat verdienen (x13).

Zahlen vom letzten Jahr sind noch erschütternder: in den Darstellenden Künsten gaben 86 Prozent der professionellen Freischaffenden an, nicht von ihrem Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit leben zu können. Wenig überraschend haben viele äusserst tiefe Altersrenten, die Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge ist gross. Aber auch bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und teilweise auch Mutterschaft sind Kulturschaffende ungenügend abgesichert.

Keine Förderung für prekäre Arbeitsplätze

Die Verbände der Kulturschaffenden spielen eine herausragende Rolle, um im Kultursektor gute Arbeitsbedingungen, angemessene Einkommen und Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen ist entscheidend. Sie müssen im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein. In Bezug auf die soziale Sicherheit begrüsst der SGB den Vorschlag, die Bestimmungen für Kulturschaffende in der AHV auszuweiten und das Beratungsangebot auszubauen. Es braucht aber auch Lösungen, um Kulturschaffende mit stetig sinkenden Pensen in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern. Die angedachte gesamtschweizerische Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende muss unter Einbezug der Berufsverbände konkretisiert werden. Denn nur sie verfügen über breite Erfahrungen und fundierte, branchenspezifische Kenntnisse. Bestehende regional und branchentechnisch spezialisierte Beratungsangebote dürfen nicht untergraben werden.

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