SRF-Regeln schützen Sprecher*innen vor KI

SRF hat interne Ethik-Richtlinien für den Einsatz von KI im Bereich Audio erstellt und will damit die menschlichen Sprecher*innen schützen. So siehts aus:

Regeln für die Anwendung im Bereich Audio beim SRF
Die Handlungsanweisungen gelten für alle KI-generierten und -bearbeiteten Audios, welche für folgende Anwendungszwecke genutzt werden:

  • Als Teil von Audio-Formaten oder Audio-Formate als Ganzes
  • Als Teil von Video-Formaten
  •  Als Teil von Audio- oder Video-Anwendungen oder Audio-/Video-Anwendungen als Ganzes ausserhalb des publizistischen Prozesses

Erlaubt

Verwendung KI-generierter Audios in der Berichterstattung zum Thema KI
In der Berichterstattung zu Themen rund um Künstliche Intelligenz können KI-generierte Audios eingesetzt werden. Dabei können im Sinne eines Zitats auch KI-generierte Audios aus dem Internet verwendet werden.

Einsatz KI-generierter Audios in der Text-Vertonung zur Förderung der Barrierefreiheit
Zur Förderung der Barrierefreiheit können KI-Anwendungen zur Text-Vertonung (Text-to-Speech) eingesetzt werden (e.g. Bild-Beschreibung, Manuals und Tutorials). Künstlich generierte Stimmen dürfen verwendet werden, sofern sie nicht der Stimme einer real existierenden Person nachempfunden sind.

Einsatz KI-generierter Audios bei linearen und digitalen Formaten
Innovative Anwendungsfälle und beschränkte Experimente mit künstlich generierten Audios sind erlaubt. Dies gilt insbesondere bei digitalen Formaten (z.B. satirische Beiträge in digitalen Audios /Videos oder Moderation auf Web-/Digitalradio).
Experimente in Formaten, in denen die Nutzer:innen eine menschliche Stimme erwarten (Radio, TV, Podcasts), müssen jeweils einzeln bewilligt werden (z.B. Overvoicing)

Nicht erlaubt

Breitflächiger Einsatz KI-generierter Stimmen auf etablierten Kanälen
Künstlich generierte Stimmen dürfen überall dort nicht breitflächig verwendet werden, wo das Publikum eine menschliche Stimme erwartet. Dies gilt insbesondere für unsere linearen Audio- und Video-Angebote (Radio und Fernsehen) sowie Podcasts. Allerdings sollen in einem beschränkten Rahmen Experimente mit KI-Stimmen
auch hier möglich sein. Diese Experimente müssen aber jeweils einzeln bewilligt werden.

Einsatz KI-generierter Stimmen, die real existierenden Personen nachempfunden sind
Künstlich generierte Stimmen, die der Stimme einer real existierenden Person nachempfunden sind, dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Ausnahmen sind die Anwendungsfälle „Berichterstattung zum Thema „KI“ und „Audios bei Digitalen Formaten“ im Bereich der Satire.

Einsatz KI-generierter Stimmen als Ersatz für SRF-Sprechende
Künstlich generierte Stimmen kommen nicht als Ersatz für Moderator:innen, Sprecher:innen oder Redaktor:innen zum Einsatz.

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