t. gibt neue Richtlöhne heraus

Unser Schwestern-Verband t. Theaterschaffen Schweiz veröffentlichte heute seine weiterentwickelten Richtlöhne und Richthonorare für berufstätige Personen in den Freien Darstellenden Künsten als Lohn- und Honorarkompass.

Die t. Richtlöhne und Richthonorare sollen die faire Entlöhnung von Profis auf und hinter der Bühne sowie Transparenz in Verhandlungen gewährleisten. Berufstätige Personen der Freien Theaterszene, der Kleinkunst und weiteren Sparten der Freien Darstellenden Künste haben aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Professionalität ein Recht auf faire Entlöhnung. Die Richtlöhne und Richthonorare ermöglichen es, einen angemessenen Verdienst für die geleistete Arbeit zu berechnen und damit transparent und nachvollziehbar Lohn- oder Honorarverhandlungen zu führen.

SzeneSchweiz übernimmt Empfehlung für Freischaffende

SzeneSchweiz, nationaler Verband der darstellenden Künste, unterstützt die von t. errechneten Vorgaben und empfiehlt sie den freischaffenden Mitgliedern. Salva Leutenegger, Geschäftsführerin SzeneSchweiz: «Es ist gut, ein solches Tool zu haben, um den Unsicherheiten der freischaffenden Szene entgegenzuwirken. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Richtlöhne  nicht rechtlich bindend sind. Für uns sind sie ein Schritt auf dem Weg, auf dem wir uns weiter um verbindliche Vereinbarungen gegen prekäre Arbeit in unserer Branche einsetzen werden. Gemeinsam mit t. und allen, denen die Darstellenden Künste am Herzen liegen.»

Unter www.tpunkt.ch/richtloehne stehen zwei neu geschaffene Werkzeuge zur Verfügung, mit denen freischaffende und selbstständig erwerbende Personen ihren Lohn oder ihr Honorar für die Entwicklungs- und Probenphase ausrechnen können. Einbezogen werden dabei neu Abstufungen wie z. B. die Arbeitserfahrung, der Verantwortungsgrad im Projekt und die Arbeitsregion.

Auch Aufführungen lassen sich berechnen

Mit dem t. Budget können der Richtpreis einer Aufführung sowie die Amortisationskosten pro Aufführung berechnet werden. Für die Weiterentwicklung der Richtlöhne und Richthonorare setzte t. Theaterschaffen Schweiz eine Arbeitsgruppe ein, die Ende 2021 ihre Tätigkeit aufnahm. In einer breiten Vernehmlassung bezog sie verschiedenste Akteurinnen und Akteure des Sektors aus allen Landesteilen in die Erarbeitung der Werkzeuge und in die Eruierung der Richtwerte mit ein.

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